Wir sind bestrebt, unsere Webseite für alle Nutzer*innen zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, dass jede*r, unabhängig von individuellen Einschränkungen, unsere Inhalte problemlos nutzen kann. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA und arbeiten kontinuierlich daran, eine möglichst barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.
Unsere Webseite ist bereits zu einem großen Teil barrierefrei gestaltet. Wir legen großen Wert auf eine klare Struktur, gute Lesbarkeit und eine einfache Navigation, sodass alle Besucher*innen unsere Inhalte intuitiv erfassen können. Dennoch gibt es einige Bereiche, die wir noch verbessern und weiter optimieren möchten, um allen Nutzer*innengruppen eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Unsere Webseite ist teilweise barrierefrei. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und die Nutzung für alle Besucher*innen zu verbessern.
Die Webseite wurde mit pa11y (am 16.06.2025, Standard: WCAG2AA) getestet und alle Fehler, die mit vertretbarem Aufwand verbunden waren, wurden behoben.
Aktuell gibt es folgende Bereiche, die noch optimiert werden:
Kontrastfehler: Einige Farbkontraste erfüllen noch nicht alle Anforderungen. (Unverhältnismäßige Belastung oder technischer Bestandsschutz)
Tastaturnavigation: Die Bedienbarkeit mit der Tastatur ist in einigen Bereichen noch eingeschränkt. (Unverhältnismäßige Belastung oder technischer Bestandsschutz)
Struktur: Die HTML-Struktur der Webseite entspricht teilweise keinen Webstandards. (Unverhältnismäßige Belastung oder technischer Bestandsschutz)
Wir arbeiten aktiv daran, diese Einschränkungen zu beheben.
Sollten dir weitere Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder solltest du Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, freuen wir uns über Feedback. Bitte kontaktiere uns dafür über unser Kontaktformular oder über die Kontaktdaten in unserem Impressum. Wir nehmen Hinweise ernst und sind bemüht, schnellstmöglich Verbesserungen umzusetzen.
Wenn du der Ansicht bist, dass unsere Angebote nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entsprechen, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Zuständigkeit liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Zuletzt aktualisiert am: 03.09.2025